Die Mehrheit der Bevölkerung besteht aus Nichtrauchern.
Trotzdem ist diese Mehrheit dem Rauch häufig ausgesetzt
und raucht passiv mit. Passivrauchen beschreibt also eine Situation,
in der ein Nichtraucher unfreiwillig dem Tabakrauch anderer
Menschen ausgesetzt ist.
Der beim Verbrennen einer Zigarette entstehende Rauch wird
zum größten Teil nicht vom Raucher selbst eingeatmet.
Der Raucher atmet nur etwa ein Viertel des gesamten Rauches
einer Zigarette ein und wieder aus. Dies ist der sogenannte
Hauptstromrauch. Drei Viertel verglimmen in den Rauchpausen
und werden als Nebenstromrauch von der Raumluft aufgenommen.
Der Passivraucher ist folglich einer Mischung aus verdünntem
Nebenstromrauch und ausgeatmetem Hauptstromrauch ausgesetzt.
Wenn man an einer Zigarette zieht, wird die Verbrennung verstärkt.
Die Zigarette glüht dann stärker, die Temperatur erhöht
sich und mehr Schadstoffe werden besser verbrannt. Durch die
niedrigeren Temperaturen und die damit verbundene geringere
Verbrennung von Schadstoffen am Rande einer nur glimmenden Zigarette,
können in der Umgebungsluft sogar noch schädlichere
Substanzen entstehen als im Hauptstromrauch. In ihr sind dann
vor allem flüchtige Inhaltsstoffe in vielfach höherer
Konzentration enthalten. Zigarettenrauch gilt als einer der
gefährlichsten Luftverschmutzer in Innenräumen.
Passivrauchen ist vor allem aber auch ein soziales Problem.
Raucher verqualmen die reine Atemluft und gefährden die
Gesundheit der anwesenden Nichtraucher. Konflikte sind vorprogrammiert.
Raucher sollten sich ihrer Mitverantwortung für andere
bewusst werden und Rücksicht nehmen. Um dies zu erreichen
sollten Raucher und Passivraucher Dialogbereitschaft zeigen,
um eine beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Gesundheitsrisiko
Passivrauchen hat Auswirkungen, die über eine unmittelbare
Belästigung hinausgehen. Passivraucher werden durch die gleichen
unmittelbaren und dauerhaften Gesundheitsschäden wie Raucher
beeinträchtigt, wenn auch nicht so oft und in etwas geringerem
Ausmaß. Das Gesundheitsrisiko darf aber nicht mit dem höheren
Risiko des Aktivrauchers, sondern muss vielmehr mit dem eines
"Nicht-Passivrauchers" verglichen werden.
Zum einen kann das Passivrauchen zur Beeinträchtigung
des Wohlbefindens führen. Es kann die Schleimhäute
reizen sowie Kopfschmerzen, Husten, Übelkeit und Schwindel
verursachen und das Geschmacksempfinden negativ beeinflussen.
Zum anderen kann langfristiges Passivrauchen die Entstehung
von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beschleunigen und Atemwegserkrankungen
(z.B. Asthma und Bronchitis) verstärken oder sogar verursachen.
Bei chronischen Passivrauchern ist auch die Entstehung von Lungenkrebs
nicht auszuschließen. Schätzungen zufolge sterben
jährlich in Deutschland etwa 400 Personen an Lungenkrebs,
verursacht durch Passivrauchen. Eine Studie ergab, dass das
Lungenkrebsrisiko der mit Rauchern zusammenlebenden Nichtraucherinnen
um 30 bis 40 Prozent höher liegt als das der Frauen von
Nichtrauchern.
Weitere Gesundheitsrisiken durch das ständige Einatmen
verqualmter Raumluft sind die erhöhte Empfindlichkeit für
Infektionen und Allergien. Auch Veränderungen im genetischen
Material, in den Enzymen und folglich im gesamten Stoffwechsel
können die Folge sein. Besonders schädlich ist Passivrauchen
auch für die Atemwege von Kindern und Babys.
(Passiv-)Rauchen am Arbeitsplatz
Nach Schätzungen beträgt die Zahl der Passivraucher
am Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland mehr als drei
Millionen. Ein Bericht der EU sagt sogar aus, dass im Zeitraum
von 1990 bis 1993 in der EU 7,5 Millionen Arbeitgeber zu 75 Prozent
der Arbeitszeit dem Passivrauchen ausgesetzt waren. Entsprechend
hoch ist auch das Konfliktpotenzial durch Rauchen am Arbeitsplatz,
denn mehr als ein Drittel der Nichtraucher fühlt sich durch
das Rauchen gestört.
Im Herbst 2002 ist die geänderte Arbeitsstättenverordnung
zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Der
Arbeitgeber ist seitdem verpflichtet, erforderliche Maßnahmen
zu treffen, damit die nichtrauchenden Arbeitnehmer wirkungsvoll
vor den Gesundheitsrisiken durch Tabakrauch geschützt sind.
Jeder Beschäftigte hat jetzt ein einklagbares Recht auf
geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz, der jetzt in der
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt. Ausnahme bleibt
beispielsweise die Gastronomie, deren Angestellten ein um 50
Prozent erhöhtes Risiko haben, an Lungenkrebs zu erkranken.
Aber auch für andere Berufe gilt: wer zehn bis fünfzehn
Jahre lang in Räumen mit hoher Tabakrauchbelastung arbeitetet,
hat ein fast doppelt so hohes Lungenkrebsrisiko.
Darum ist eine Trennung von Rauchern und Nichtrauchern, eine
wirksame Belüftung oder die Schaffung von Raucherzonen
zu empfehlen. Nur mit Verboten kann man dem Rauchkonflikt am
Arbeitsplatz nicht begegnen. Neben rein technischen Lösungen
ist es oft hilfreich einen Informationsworkshop anzubieten.
Der Gesetzgeber befürwortet darüber hinaus, auch Raucherberatungen
und Entwöhnungskurse in die betriebliche Gesundheitsförderung
aufzunehmen. Grundlegend gilt es die unterschiedlichen Auffassungen
von Rauchern und Nichtrauchern ohne Diskriminierungen zu thematisieren.
Nur gemeinsame Maßnahmen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
führen zu einem besseren Arbeitsklima, dass sich im wahrsten
Sinne sogar auszahlt.
Wussten Sie schon?
Zigaretten sind die einzigen frei verfügbaren Handelsprodukte, die in Deutschland jährlich 140 000 Todesfälle verursachen und weltweit jeden zehnten Erwachsenen töten.